Semesterticket-Rückerstattung: FAQ

Solltest Du diese Seite in einer übersetzen Sprache betrachten, beachte bitte, dass die deutsche Version dieser Seite für uns die Grundlage der Entscheidung für die Semesterticket-Rückerstattungen bildet.

Antragsverfahren

Antragsgründe

Sperrung des Semestertickets

Generelle Fragen

Antragsverfahren

Aus welchem Grund kann ich eine Rückerstattung des THM-Semestertickets beantragen?

Voraussetzungen für eine Rückerstattung des THM-Semesterticket sind, dass Ihr an der THM eingeschrieben seid und den Semesterbeitrag in voller Höhe bezahlt habt. Sollte das auf Euch zutreffen, habt Ihr 8 mögliche Gründe, eine Semesterticket-Rückerstattung zu beantragen. Diese findet Ihr unter der Frage: Was muss ich einreichen?

Wann kann ich eine Rückerstattung des THM-Semestertickets beantragen?

Die Frist für die Abgabe des Antrags der Rückerstattung ist immer einen Monat nach Beginn des Semesters, für das Ihr eine Erstattung beantragt (also immer 01.05. oder 01.11).

Alle danach eingereichten Anträge oder Unterlagen können aufgrund unserer Verträge mit den Verkehrsverbünden nicht mehr angenommen werden.

Was muss ich einreichen?

Je nach Antragsgrund unterscheiden sich die einzureichenden Unterlagen. Nachfolgend sind die einzureichenden Unterlagen nach Antragsgrund sortiert:

1. Studienbedingter Auslandsaufenthalt

Ein studienbedingter Auslandsaufenthalt über mindestens drei Monate in der Vorlesungszeit
– Nachweis der Hochschule im Ausland über die genaue Dauer (tagesgenaue Datumsangaben mit Anfangs- und Enddatum) des Aufenthalts, mindestens 3 Monate im Antragssemester, inkl. Stempel und Unterschrift der Auslandshochschule (zwingend erforderlich). Bescheinigungen der THM oder von Erasmus reichen nicht aus.
– Studienbescheinigung des Antragssemesters
– Scan des entwerteten Studienausweises

2. Studienbedingtes Praktikum

Ein studienbedingtes Praktikum (Pflichtpraktikum, BPP, Projektphase etc.) außerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets, mit einer Dauer von mindestens drei Monaten im Antragssemesters (beim dualen Studium zählt der Arbeitsvertrag mit dem Partnerunternehmen nicht als studienbedingtes Praktikum im Sinne der Rückerstattung)
– Praktikumsvertrag mindestens 3 Monate innerhalb des Antragssemesters mit Arbeitsort, Zeitraum und Unterschrift beider Parteien, dabei ist ein erkennbarer Bezug als studienbedingtes Praktikum (Pflichtpraktikum, BPP, Projektphase, etc.) zwingend notwendig
– Mietvertrag einer Wohnung außerhalb des Geltungsbereichs des Semestertickets, mindestens 3 Monate innerhalb des Antragssemesters mit Wohnort, Zeitraum und Unterschrift beider Parteien
Falls Wohnsitz bei den Eltern: Aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
– Studienbescheinigung des Antragssemesters
– Scan des entwerteten Studienausweises

3. Schwerbehinderung

Eine Schwerbehinderung mit Fahrtberechtigung Merkzeichen G
– Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises, Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis sowie aktuelle Wertmarke (des Antragssemsemesters)
– Studienbescheinigung des Antragssemesters
– Scan des entwerteten Studienausweises

4. Abschlusssemester

Abschlusssemester: Sofern Ihr keine Präsenzveranstaltung mehr an der THM habt und Euer Wohnsitz sich mindestens 3 Monate in der Vorlesungszeit des Antragssemester außerhalb des Geltungsbereich des Semestertickets befindet
– Nachweis vom Fachbereichssekretariat, dass alle Präsenzveranstaltungen und alle Präsenzklausuren (außer Kolloquium) bestanden sind (inkl. Unterschrift und Stempel des Fachbereichssekretariats). Präsenzveranstaltungen, die aufgrund der Pandemie digital stattfinden zählen als Präsenzveranstaltungen und berechtigen nicht zur Erstattung des Tickets!
– Nachweis vom Fachbereichssekretariat, dass für das Antragssemester die Thesis angemeldet wurde
– Mietvertrag der Wohnung außerhalb des Semesterticket-Gebiets (mit Ort, Zeitraum und Unterschrift beider Parteien),
Falls Wohnsitz bei den Eltern: Aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
– Studienbescheinigung des Antragssemesters
– Scan des entwerteten Studienausweises

5. Urlaubssemester

Urlaubssemester
– Nachweis vom Studiensekretariat über das genehmigte Urlaubssemester
– Studienbescheinigung des Antragssemesters
– Scan des entwerteten Studienausweises

6. Landes-Ticket Hessen

Besitz des Landes-Ticket Hessen
– Vorder- und Rückseite des Landesticket Hessen mit einer Mindestdauer von 3 Monaten innerhalb des Antragssemesters. Bei weniger als 3 Monaten: Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass der Vertrag im Antragssemester für die Dauer von mindestens 3 Monaten im Antragssemester fortgeführt wird.
– Studienbescheinigung des Antragssemesters
– Scan des entwerteten Studienausweises

7. Zweithörer*innen

Zweithörer*innen (nur an der Hochschule mit dem günstigeren Semesterbeitrag)
– Studienbescheinigung des Antragssemesters der THM
– Studienbescheinigung des Antragssemesters der zweiten Hochschule
– Scan des entwerteten Studienausweises

8. Krankheit

Krankheit, wenn Ihr durch diese mehr als drei Monate daran gehindert seid, Verkehrsmittel des ÖPNV zu nutzen
– Ärztliches Attest, das bescheinigt, dass eine Nutzung des ÖPNV für mindestens drei Monate innerhalb des Antragssemester aus medizinischen Gründen nicht möglich war/ist.
– Studienbescheinigung des Antragssemesters
– Scan des entwerteten Studienausweises

Wie und wo reiche ich den Antrag für die Rückerstattung des THM-Semestertickets ein?

Den Antrag kannst Du nur online über die AStA-Webseite für Rückerstattung unter: Rückerstattungsantrag einreichen. Du kannst diese Seite nur aus dem THM-Netz erreichen (THM-WLAN oder THM-VPN).

Was bekomme ich erstattet?

Wenn Euer Antrag auf Rückerstattung des THM-Semestertickets bewilligt wurde, bekommt Ihr den Betrag des THM-Semestertickets in voller Höhe erstattet. Alle Infos zur Aufschlüsselung des Semesterbeitrags findet Ihr auf unserer AStA-Webseite.

Wann werden die Anträge bearbeitet?

Die Anträge werden von unseren Beschäftigten abgearbeitet. Die Abarbeitung und die Überprüfung durch den Vorstand, sowie die abschließende Überweisung, dauern aufgrund der Vielzahl der Anträge im Regelfall ca. fünf Wochen nach Ende der Antragsfrist. Es findet keine vorherige Prüfung der Anträge statt.

Antragsgründe

Ich mache ein freiwilliges Praktikum, gilt für mich auch Antragsgrund 2?

Nein. Der Grund „studienbedingtes Praktikum“ gilt wirklich nur bei curricular verankerten Praktika, wie beispielsweise Berufspraktischen Phasen, Ingenieurspraxis, Projektphasen, o.Ä..

Gilt das Jobticket auch als Grund für eine Rückerstattung?

Nein. Es gilt explizit nur das Landes-Ticket-Hessen als Grund für eine Rückerstattung. Andere Jahrestickets mit ähnlichem oder gleichem Gültigkeits(zeit)raum wie beispielsweise das Jobticket, Ausbildungsticket oder Ähnliches gelten nicht.

Muss eine Diagnose auf meinem Attest stehen?

Nein, natürlich nicht. Das ist datenschutzrechtlich auch gar nicht zulässig. Dennoch muss aus dem Attest deutlich hervorgehen, dass Du den ÖPNV im Antragssemester für mindestens 3 Monate aus medizinischen Gründen nicht nutzen kannst/konntest. Wir behalten uns vor den Antrag abzulehnen, wenn dies aus dem Attest nicht klar hervor geht. Als Negativbeispiel „X kann kein Bus fahren“, „die Benutzung von Bus & Bahn war X nicht zumutbar“, Positivbeispiel: „X konnte in der Zeit von Y bis Z den öffentlichen Personennahverkehr aus medizinischen Gründen nicht nutzen“.

Ich benutze mein Ticket nicht, kann ich es erstattet bekommen?

Nein. Das Semesterticket ist ein Solidaritätsticket. Das heißt: Jede*r Studierende zahlt einen kleinen Beitrag, damit alle davon profitieren. Durch den sicheren Beitrag vieler Studierende, können wir so günstig den ÖPNV nutzen wie sonst niemand. Deshalb ist es nicht möglich, das Semesterticket abzubestellen. Dabei spielen auch Autobesitz, Fahrradfahrer*innen oder Corona-Semester keine Rolle.

Ich studierde dual. Zählt das als Pflichtpraktikum?

Leider nein. Eine Vertrag im Rahmen des dualen Studium mit einem Partnerunternehmen zählt nicht als Pflichtpraktikum im Sinne der Semesterticket-Rückerstattungen.

Kann ich wegen weiterer Gründe eine Rückerstattung des THM-Semestertickets beantragen?

Nein. Diese Gründe wurden mit den Verkehrsverbünden vertraglich vereinbart. Wir dürfen keine Erstattung anlässlich eines anderen Grundes zulassen.

Sperrung des Semestertickets

Kann ich mein Semesterticket an allen Semesterticketdruckern entwerten?

Ja. Du kannst alle Semesterticketdrucker der THM an allen Standorten nutzen. Egal an welchem Standort Du studierst.

Mein Studienausweis wurde wieder mit dem Semesterticket bedruckt. Was nun?

Wenn Du bereits eine E-Mail erhalten hast, dass Dein Ticket gesperrt wurde, wende wende Dich bitte per E-Mail an rueckerstattung[at]asta.thm.de. Ansonsten warte bitte ab, bis wir Dein Ticket gesperrt haben. Wir informieren Dich per E-Mail.

Wie sieht ein richtig entwerteter Studienausweis aus?

Um Deinen Studienausweis vollständig zu entwerten, muss er
a) ohne Semesterticketaufdruck
b) mit Enddatum des Antragssemesters
aus dem Semesterticketdrucker kommen. Nur dann ist Dein Semesterticket richtig entwertet.

Ich habe ohnehin noch das alte Datum auf meinem Studienausweis. Kann ich ihn einfach nicht neu bedrucken?

Nein, das ist nicht möglich. Wir brauchen auf Deinem Studienausweis zwingend des Enddatum des Antragssemesters. Nur so können wir nachvollziehen, dass Du auch wirklich keinen Semesterticketaufdruck auf Deinem Ausweis hast. Ansonsten könntest Du uns auch einen Scan aus dem letzten Semester schicken.

Kann ich meinen Studienausweis zu Euch senden und Ihr bedruckt ihn für mich?

Nein, das geht aus mehreren Gründen nicht. Einmal haben wir nicht die Kapazität alle Ausweise zu bedrucken. Außerdem werden die Ausweise meist nicht wieder abgeholt und liegen semesterlang bei uns. Zuletzt gehen durch einen Postversand Ausweise verloren. Ärgerlich für uns und Euch. Solltet Ihr nicht in der Nähe des Studienortes sein, schickt den Ausweis am besten an Freund*innen, Familien oder Kommiliton*innen in der Nähe.

Ich bin im Auslandssemester und kann meinen Ausweis nicht an den Automaten bedrucken lassen. Was nun?

Leider können wir das aufgrund der Vielzahl der Anträge nicht übernehmen. Du musst Deinen Ausweis nicht persönlich in den Automaten stecken. Dies können beispielsweise auch Freund*innen oder Familie für Dich tun.

Generelle Fragen

Könnt Ihr meinen Antrag vorher prüfen, damit ich alles richtig abgegeben habe?

Nein. Bei hunderten Anträgen pro Semester können wir das leider nicht leisten. Wir sind als AStA auch nur ehrenamtlich tätig. Wir versuchen Euch so gut es geht per FAQ, E-Mail und telefonisch zu unterstützen. Eine Vorprüfung können wir jedoch nicht vornehmen.

Wo finde ich meine Studienbescheinigung?

Studienbescheinigung des Antragssemesters (keine Studienverlaufs- oder BAföG-Bescheinigung)
Ihr findet die Studienbescheinigung im E-Campus unter „Mein Studium“ => „Studienservice“ => „Bescheide“ => „Allgemein“

Kann ich einfach bei der Rückmeldung die Gebühren für den Semesterbeitrag nicht zahlen?

Nein. Das empfehlen wir keinem*r, wenn Du nicht sofort exmatrikuliert werden möchte. Die THM sammelt zunächst alle Semesterbeiträge ein und verteilt diese dann einige Monate später an die entsprechenden Stellen (Studentenwerk, AStA, Verwaltung). Deshalb ist eine Erstattung der Gebühren erst im nachhinein möglich. Solltet Ihr den Semesterbeitrag nicht in voller Höhe bezahlt haben, meldet Euch umgehend beim Studiensekretariat.

Die Frist ist abgelaufen. Kann ich einen Antrag auf Rückerstattung rückwirkend im nächsten Semester einreichen?

Nein. Eine rückwirkende Erstattung ist lediglich aufgrund einer nachgewiesenen Krankheit für maximal ein Semester möglich. Alle anderen Anträge auf eine rückwirkende Rückerstattung werden nicht bearbeitet und abgelehnt.