Der Senat ist das höchste Gremium einer Hochschule. In ihm sind alle Gruppen der Hochschule (Professor*innen, Beschäftigte und Studierende) vertreten. Er entscheidet grundsätzliche Angelegenheiten die für die gesamte Hochschule von Bedeutung sind und überwacht das Präsidium.
Was macht der Senat?
Die wesentlichen Aufgaben sind:
- Fassen von Wahl-, Grund- und Geschäftsordnungen der THM
- Entscheiden über Prüfungsordnungs- und Moduländerungen in den Studiengängen der THM
- Abstimmen über Berufungsvorschläge für neue Professor*innen an der THM
- Entscheiden über neue Fachbereiche, Zentren, Abteilungen oder Veränderungen derselben
- Entscheiden über Ausrichtung der THM insbesondere in Lehre und Forschung
- (Ab-)Wahl von Mitgliedern des Präsidiums der THM (siehe erweiterter Senat)
Wer ist im Senat?
Das Gremium besteht aus 17 gewählten Mitgliedern der Hochschule. Die Mitglieder werden auf zwei Jahre gewählt, mit Ausnahme der Studierenden, welche jedes Jahr neu gewählt werden. Der 17 gewählten Mitglieder teilen sich in folgende Personengruppen auf:
- 9 Professor*innen
- 5 Studierenden
- 2 technisch-administrativen Beschäftigten
- 1 wissenschaftliche*n Beschäftigte*n
Die Namen alle aktuellen Mitglieder findet Ihr auf der Webseite der THM. Des Weiteren sitzen im Senat der THM ständige Mitglieder mit beratender Stimme. Sie dürfen nicht abstimmen, haben jedoch immer Rederecht. Dies sind:
- Alle Mitglieder des Präsidiums der THM
- Ein Mitglied des Hochschulrates
- Die Frauenbeauftragte von Gießen und Wetzlar sowie die Frauenbeauftragte Friedberg
- Die Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats sowie der Personalräte aus Gießen und Friedberg
- Die Schwerbehindertenvertreter*innen aus Gießen und Friedberg
- Der/Die Beauftragte für interkulturelle Öffnung
- Die AStA-Vorsitzenden
Wann sind Sitzungen?
Der Senat tagt in der Regel alle sechs Wochen in der Vorlesungszeit. In der vorlesungsfreien Zeit nach Bedarf. Die Sitzungenstermine sind bereits einige Semester im Voraus auf der Seite der THM zu finden. Die Tagesordnungen und Einladungen finden sich hochschulöffentlich im Moodle-Kurs des Gremiums.
Die Sitzungen finden abwechselnd an allen drei Hauptstandorten der Hochschule statt. Somit tagt der Senat abwechselnd in Gießen, Friedberg und in Wetzlar. Sitzungen finden grundsätzlich Mittwochs Nachmittags ab 14:00 Uhr statt. Wahlsitzungen sind grundsätzlich von diesem Termin ausgenommen. Bei Wahlsitzung sind Ort und Uhrzeit meist abweichend oder nicht turnusgemäß.
Die Sitzungen sind öffentlich und für alle Interessierten zugänglich. Im Normalfall ohne Voranmeldung. In der Corona-Krise müssen sich Gäste einige Tage vorher bei der Geschäftsstelle Gremien anmelden. Sie erhalten die Zugangdaten für die Online-Sitzung von der Geschäftsstelle für Gremien. Alle Sitzungen finden mithilfe des Online-Tools „Zoom“ statt.
Was ist der erweiterte Senat?
Der erweiterte Senat besteht aus den 17 gewählten Mitglieder (wie oben beschreiben) und zusätzlich aus ihren gewählten Vertreter*innen. Es gibt also insgesamt 34 stimmberechtigte Mitglieder.
Der erweitere Senat tritt nach §36 Abs. 4 HHG nur zusammen, wenn die (Ab-)Wahl einer*s Präsident*in oder Vizepräsident*in erfolgt. Die Vertreter*innen sind in regulären Sitzungen nur stimmberechtigt, wenn ein Vollmitglieder aus der jeweiligen Liste nicht anwesend ist. Erscheinen im erweiterten Senat Mitglieder oder Stellvertreter*innen nicht zur Sitzung, verfällt das Stimmrecht. In diesem Gremium gibt es keine Vertreter*innenregelung.