Der Ältestenrat, kurz ÄRa, der THM ist das Schiedsorgan der Studierendenschaft. Er wird bei Wahl- und Beschlussanfechtungen angerufen und besteht aus erfahrenen Studierenden oder Alumni/Alumnae. Der ÄRa besteht aus bis zu drei Studierenden oder Alumni/Alumnae der THM.
Was macht der ÄRa?
- Schiedsorgan bei Wahlanfechtungen
- Schiedsorgan bei Anfechtungen von Beschlüssen von Organen der Studierendenschaft
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen
Wer ist im ÄRa?
Im Ältestenrat sind bis zu drei Mitglieder, sowie der Stellvertreter*innen vertreten. Der ÄRa wird in der letzten Sitzung des alten StuPa von den scheidenden Parlamentarier*innen gewählt. Eine Amtsperiode hat die Dauer von einem Jahr. In der Amtsperiode des Sommer- und Wintersemester 2020/2021 ist der Ältestensrat wie folgt besetzt:
Älteste/Ältester | Fachbereich |
---|---|
Manuel Groh | MNI |
Nicole Ebert | MNI |
Wann sind ÄRa-Sitzungen?
Der Ältestenrat tagt nur, wenn er durch eine dazu berechtigte Instanz angerufen wird oder es selbst für notwendig hält. Es finden keine regelmäßigen Sitzungen statt.
Einladung und Protokolle zu ÄRa-Sitzungen werden in den Moodle-Kurs des StuPa der THM hochgeladen.
Wie erreiche ich den ÄRa?
Der Ältestenrat kann über die E-Mailadresse aera-stupa@thm.de erreicht werden.