Wir möchten euch heute auf eine neue Gesetzesänderung aufmerksam machen, die für alle Studierenden relevant ist. Zum 21. Dezember 2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, alle Anspruchsberechtigten von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, indem eine Einmalzahlung in Höhe von 200 € an sie ausgezahlt wird.
Um diese Einmalzahlung zu beantragen, benötigt ihr Zugangsdaten, die über euer THM-Konto im E-Campus zur Verfügung gestellt werden. Ab dem 15. März 2023 werdet ihr fachbereichsweise per E-Mail kontaktiert und gruppenweise zum Abruf der Zugangsdaten aufgefordert. Dieser Ablauf ist notwendig, um einen reibungslosen Zugriff auf den E-Campus und alle damit verbundenen Serviceleistungen zu gewährleisten.
Datum | Fachbereiche |
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am 15. März 2023 | MND, EI, BAU |
am 17. März 2023 | IEM, LSE, Wirtschaft |
am 20. März 2023 | MNI, MuK |
am 22. März 2023 | GES, ME, M |
am 24. März 2023 | WI, ZDH |
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass Ihr den Antrag auf die Einmalzahlung erst nach Erhalt der Zugangsdaten in einem zentralen Portal der Bundesregierung stellen könnt. Weitere Infos findet ihr hier.
Bitte beachtet auch die Hinweise zum Datenschutz des Landes Hessen, um sicherzustellen, dass eure persönlichen Daten geschützt sind.
Weitere Informationen findet ihr auf der THM Webseite unter folgendem Link: https://www.thm.de/site/hochschule/campus/aktuelles/und-ausserdem/energiepauschale-fuer-studierende.html#wie-laeuft-das-verfahren-ab
Wir hoffen, dass diese Informationen fĂĽr euch hilfreich sind und stehen euch bei Fragen gerne zur VerfĂĽgung.
Also Lasst euch diese Chance nicht entgehen und beantragt eure Einmalzahlung! 💰💡🎓
Euer AStA